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COVID-19-Bestimmungen

Zutrittsregeln

Gültig ab 01.03.2023

Zutrittsregeln für das Universitätsklinikum AKH Wien (Notfälle sind ausgenommen):

Generell besteht keine Verpflichtung zum Nachweis der geringen epidemiologischen Gefährdung. Im Einzelfall kann jedoch im Ermessen der behandelnden Klinik aufgrund besonders vulnerabler Patient*innen-Kollektive um einen solchen Nachweis gebeten werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich genauerer Informationen an die betreffende Ambulanz/Station.

Besucher*innen

  • Pro Patient*in sind täglich bis zu 3 Besucher*innen gestattet. Nicht mehrere Besucher*innen gleichzeitig pro Patient*in.
  • Besuchszeiten im AKH Wien: Mo-So 14-19 Uhr; letzter Einlass am Haupteingang: 18:30 Uhr
  • In der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, der Universitätsklinik für Kinderchirurgie sowie der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie kann die Besuchsregelung abweichen. Bitte erkundigen Sie sich in den jeweiligen klinischen Bereichen.
  • Vor und zu einer Entbindung ist nach Maßgabe der Klinik eine Person (zusätzlich zur Mutter) gestattet.
  • Für das Wochenbett gilt eine Besuchszeit von 10-18 Uhr für eine Bezugsperson der Mutter (Vater des Kindes).
  • Bei notwendiger Betreuung von Minderjährigen dürfen Besucher*innen diese in die Klinik mitnehmen.



Begleitpersonen

  • Pro Zutritt ist eine Begleitperson möglich.
  • Eine weitere Begleitperson ist mit Anmeldung im jeweiligen klinischen Bereich möglich: bei kritischem Zustand, im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung, bei der Seelsorge und für Behörden sowie für eine notwendige Aufsichtsperson über Minderjährige.



Generell gilt:

Tragen Sie eine FFP2-Maske. Bei Maskenbefreiung ist ein medizinischer MNS zu tragen. Besucher*innen und Begleitpersonen können Atteste zur Maskenbefreiung nicht geltend machen.

Halten Sie Abstand.

Desinfizieren Sie Ihre Hände.

Aktuelle Covid-19-Bestimmungen

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